Verteidigung der Menschenrechte

Seit 05.06.2006 ist Human Rights International (HRI) nach positiver Überprüfung der Voraussetzungen in das staatliche Verzeichnis der "Organisationen und Behörden, welche im Kampf gegen Diskriminierungen tätig sind" eingetragen, gemäß Art. 6 des Legislativdekretes vom 9. Juli 2003, Nr. 215.

HRI kann nun direkt vor Gericht tätig werden und die Anerkennung von Diskriminierungen einklagen, welche das Opfer direkt oder indirekt aus Gründen der Rasse oder der Herkunft erlitten hat. HRI kann selbst Klage erheben oder in einem Verfahren die verletzte Person unterstützen.

ITALIEN - Migration in Südtirol und Tirol

CHINA - Liu Xiaobo - HRI gratuliert und fordert Freilassung

ITALIEN - Landesgericht Bozen, Beschlüsse nr. 665/2010 und nr. 666/2010

SENEGAL - Projekt "Ein Bett, ein Moskitonetz"

IRAN - Appell für Nasrin Sotoudeh, Iran

ITALIEN/EU - Diskriminierenden Inseraten ein Ende setzen