Seit 05.06.2006 ist Human Rights International (HRI) nach positiver Überprüfung der Voraussetzungen in das staatliche Verzeichnis der "Organisationen und Behörden, welche im Kampf gegen Diskriminierungen tätig sind" eingetragen, gemäß Art. 6 des Legislativdekretes vom 9. Juli 2003, Nr. 215.
HRI kann nun direkt vor Gericht tätig werden und die Anerkennung von Diskriminierungen einklagen, welche das Opfer direkt oder indirekt aus Gründen der Rasse oder der Herkunft erlitten hat. HRI kann selbst Klage erheben oder in einem Verfahren die verletzte Person unterstützen.