Jahresbericht 2008

Seit seiner Gründung im August 2002 arbeitet Human Rights International (HRI) unter dem Motto "Menschenrechte fördern, dokumentieren und verteidigen".

Beratung

Im Jahre 2008 hat HRI weiterhin jeden ersten Donnerstag im Monat ehrenamtlich Beratung für alle geleistet, die sich an die „Beratungsstelle Menschenrechte“ gewandt haben. Diese Anlaufstelle für Hilfesuchende wurde 2005 eröffnet und wird von HRI in Zusammenarbeit mit Amnesty International, Gruppe 203 Bozen, und der kulturellen Vereinigung Latinoamerica y su Gente, Bozen, betreut. Die Tätigkeit beinhaltet Beratung und unentgeltliche Unterstützung im Bereich Menschenrechte und Menschenwürde zugunsten von Opfern von Menschenrechtsverletzungen sowie Informationen rechtlicher, gesundheitlicher und bildungstechnischer Natur.

Die Beratung wurde von italienischen Staatsbürgern und anderen Staatsangehörigen in Anspruch genommen. Diverse Problematiken im Bereich Asylrecht, Immigration, der Minderjährigen, Arbeitsrecht, Wohnrecht, Gleichberechtigung und  -behandlung wurden bearbeitet.

Appelle

HRI hat Appelle und Beschwerden an die Islamische Republik Iran gerichtet um die Freilassung der zahlreichen illegal festgehaltenen politischen Gefangenen zu erreichen und die Arbeit der VerteidigerInnen der Menschenrechte zu unterstützen. An die Volksrepublik China hat HRI appelliert, die Besetzung und die  Unterdrückung der Menschenrechte in Tibet zu beenden.

Einsatz gegen Diskriminierung

Fortgeführt wurde auch die Zusammenarbeit mit dem Zentrum für den Schutz gegen die Diskriminierung rassistischer, ethnischer, religiöser und nationaler Natur durch die Beobachtungsstelle für Immigration der Autonomen Provinz Bozen.

HRI informiert und leistet Beistand bei den zahlreichen Problemen auf lokaler Ebene, vor allem bei Verdacht des Missbrauches der Massenmedien (Zeitungen, Internet), Zuteilung öffentlicher Wohnungen, Zugang zum Arbeitsmarkt, Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben, Subventionen, Anrecht auf Studienbeihilfe, Schutz der Minderheiten und der Behinderten.

Auch 2008 wurden zahlreiche Koordinierungssitzungen mit den Mitarbeitern des Zentrums abgehalten. Dabei wurden Fälle untersucht, die angebliche Diskriminierung in den zwischenmenschlichen Beziehungen sowie auf institutioneller Ebene zum Inhalt hatten (zum Beispiel Wettbewerbe zur Vergabe von Studiengeldern und Beiträgen, öffentliche Wettbewerbe bei verschiedenen Institutionen, angewandte Praktiken in der öffentlichen Verwaltung).

Verteidigung vor Gericht

Eine seit mehr als 5 Jahren in Südtirol ansässige Nicht-EU-Bürgerin hat sich an die „Beratungsstelle Menschenrechte“ gewandt, da ihr eine finanzielle Unterstützung für das Erlernen der zweiten Sprache (italienisch/deutsch) von der Verwaltung der Autonomen Provinz Bozen verweigert wurde. Die Juristen von HRI haben den Fall geprüft und festgestellt, dass die geltende Landesgesetzgebung zu Unrecht Nicht-EU-Bürger mit über 5-jähriger Ansässigkeit von den Förderungen ausschließt. Gegen die Ablehnung des Antrages auf Studienbeihilfe wurde ein Rekurs beim Landesgericht Bozen eingereicht. Dabei hat HRI auf die geltende internationale, europäische und nationale Gesetzgebung betreffend Diskriminierung hingewiesen und die Argumente der diskriminierten Person unterstützt.

Neue Zusammenarbeit für Gleichberechtigung

Im zweiten Halbjahr 2008 hat die „Beobachtungsstelle gegen Diskriminierung“ der Autonomen Provinz Bozen, welche auf eine Initiative des europäischen Sozialfonds zurückzuführen war, seine Tätigkeit eingestellt. Um die in vielen Jahren gesammelte Erfahrung nicht zu verlieren und um sich weiterhin für Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung einzusetzen, hat HRI zusammen mit der „Alexander-Langer-Stiftung“ und den zwei Vereinen „Offene Türen“ und „Volontarius“ einen Projektantrag bei der Autonomen Provinz Bozen eingereicht. Dieses Projekt hat den Schutz gegen Diskriminierung (für den Zeitraum von Mai 2009 bis Oktober 2010) im Rahmen des neuen operativen Programms des europäischen Sozialfonds 2007/2013 zum Inhalt.

HRI wird sich für die Beobachtung, den Rechtsbeistand und die wissenschaftliche Forschung einsetzen, während die kulturelle Vermittlung, die Sensibilisierung und die soziale Assistenz von den anderen beteiligten Organisationen garantiert werden.

Das Projekt ist zur Zeit in der Phase der Genehmigung vonseiten der Autonomen Provinz Bozen und das Ergebnis müsste bald bekannt gegeben werden. In Übereinstimmung mit den Prioritäten der europäischen Politik gegen Diskriminierung aus Gründen der Rasse, Herkunft, Nationalität, Religion, persönliche Überzeugungen, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung, ist das Ziel des gemeinsamen Projektes  die Verstärkung der sozialen Integration und „ein höheres Beschäftigungsniveau für die Personen in Schwierigkeiten“. Als spezifisches Ziel gilt: „Integrationswege entwickeln und…jegliche Form der Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt  bekämpfen“.

Erster "HRI-Preis für Menschenrechte"

Am 12. Dezember 2008 wurde erstmals der „HRI-Preis für Menschenrechte 2008“ vergeben. Die Schirmherrschaft hatten Ebadi Shirin, Friedensnobelpreisträgerin 2003, und das Netzwerk der Frauenmuseen „womeninmuseum“ übernommen.

In Abwesenheit wurde an die von ihrem Mann vertretene iranische Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh Langroudi, Aktivistin und Verteidigerin der Menschenrechte, eine Urkunde und eine finanzielle Anerkennung überreicht (Euro 5.500,-). Als Anwältin hat sich Fr. Sotoudeh selbstlos und unter hohem persönlichem Risiko für die Rechte der Frauen und für zum Tode verurteilte Minderjährige eingesetzt. Die Preisträgerin wurde am Flughafen in Teheran im letzten Moment an der Ausreise gehindert, während ihr Mann und ihre Tochter stellvertretend zur Preisverleihung nach Italien kommen konnten. Fr. Sotoudeh hatte eine Videobotschaft übermittelt, in welcher sie über die Lage der Menschenrechte im Iran berichtete.

Das Preisgeld wurden von Sponsoren zum Zweck der Preisvergabe an  Nasrin Sotoudeh zu Verfügung gestellt, die Kosten der Organisation der Veranstaltung hat der Gründer von HRI durch einen persönlichen finanziellen Beitrag abgedeckt. Allgemeine Spendengelder wurden weder für das Preisgeld noch für die Organisation des Events verwendet. Die Veranstaltung diente auch zur Sensibilisierung und Information über die aktuelle Menschenrechtslage im Iran.

HRI ist in folgenden öffentlichen Verzeichnissen eingetragen:

  • Verzeichnis der Freiwilligenorganisationen der Autonomen Provinz Bozen (seit 4. Februar 2003) in der Sektion sozialer und sanitärer Beistand sowie kulturelle, erzieherische und Bildungsaktivitäten
  • Register für juristische Personen beim Regierungskommissariat der Autonomen Provinz Bozen (seit 29. Dezember 2004)
  • Nationales Register der Verbände und Organisationen die tätig sind im Kampf gegen die Diskriminierung lt. Artikel 6 des legislativen Dekretes N.215/2003 (seit 12. Juni 2006)
  • Album der Verbände und Organe der Gemeinde Bozen (neue Einschreibung seit 28.September 2007) in der Kategorie soziale Dienstleistungen sowie Freiwilligenarbeit für die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern
  • Verzeichnis der zertifizierten Organisationen „Sicher Spenden“ der Autonomen Provinz Bozen (seit 12. September 2008, Nr. 0118)

ITALIEN - Migration in Südtirol und Tirol

CHINA - Liu Xiaobo - HRI gratuliert und fordert Freilassung

ITALIEN - Landesgericht Bozen, Beschlüsse nr. 665/2010 und nr. 666/2010

SENEGAL - Projekt "Ein Bett, ein Moskitonetz"

IRAN - Appell für Nasrin Sotoudeh, Iran

ITALIEN/EU - Diskriminierenden Inseraten ein Ende setzen