Your Excellency
President of the People’s Republic of China
HU Jintao Guojia Zhuxi
The State Council General Office
2 Fuyoujie, Xichengqu
Beijingshi 100017, VR CHINA
Besetzung von Tibet beenden, Menschenrechtsverletzungen beenden!
Mit Bedauern stellt Human Rights International (HRI) fest, dass die Menschenrechtsverletzungen in Tibet kein Ende finden.
Im Jahre 1949 marschierte die Armee der Volksrepublik China in Tibet ein. Tibet war zu diesem Zeitpunkt gemäß geltendem Völkerrecht ein eigenständiger Staat. Er bestand aus eigenem Staatsvolk, eigener Staatsgewalt, dem Staatsgebiet und eigener Währung. Zwei Jahre später wurde Tibet von China annektiert, im Jahre 1965 erfolgte die territoriale Zerschlagung durch die administrative Gebietsreform, welche das ursprüngliche Tibet von ca. 2,5 Mio. km² auf 1,22 Mio. km² reduzierte, indem große Gebiete auf die chinesischen Provinzen Qinghai, Gansu, Sichuan und Yunnan aufgeteilt wurden.
Die Annexion Tibets erfolgte rechtswidrig und kann durch jahrelange militärische Besetzung nicht legitimiert werden. Nach internationalem Recht sind die Tibeter heute noch ein Volk unter illegaler Besetzung durch die Volksrepublik China.
Im Sinne der Art. 1 und 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen und gemäß Art. 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte sowie des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, verabschiedet durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1966, hat Tibet ein Recht auf Selbstbestimmung:
Nach dem Einmarsch in Tibet hat China versucht, seine Okkupation durch den 17-Punkte-Vertrag vom 23.5.1951 zwischen der Volksrepublik China und der Regierung von Tibet zu legitimieren. Da dieser Vertrag unter Zwang zu Stande kam, ist er juristisch als ungültig zu betrachten. Außerdem wurden die darin enthaltenen Rechte und Schutzklauseln zu Gunsten der Tibeter von China in keiner Weise erfüllt.
Chinas anhaltende Unterdrückung in Tibet hat schwere Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörungen sowie wirtschaftliche, soziale, rechtliche und kulturelle Benachteiligungen der tibetanischen Bevölkerung und die zunehmende Sinisierung Tibets zur Folge.
Kann Tibet eine „innere Angelegenheit“ Chinas sein? Eine Gegenfrage ergibt die Antwort: würde chinesisches Territorium von einer anderen Großmacht militärisch besetzt und annektiert, würde die Regierung in Peking dann deren Argument, es handle sich um eine „inneren Angelegenheit“, akzeptieren? Sie würde es zu Recht als irreführend zurückweisen. Ebenso verhält es sich in Tibet: eine völkerrechtswidrige Besetzung eines eigenständigen Staates und die Unterdrückung des Tibetanischen Volkes kann niemals als „innere Angelegenheit“ Chinas gelten.
Human Rights International (HRI) appelliert an China, das seit 1949 anhaltende Unrecht in Tibet zu beenden, freiwillig aus den besetzten Gebieten abzuziehen und die territoriale Integrität vor der Invasion von 1949 wiederherzustellen.
HRI erhebt seine Stimme gegen das seit 1949 andauernde Unrecht in Tibet und bittet die Staatengemeinschaft sowie alle Regierungs- und Nicht-Regierungsorganisationen, diese Forderung friedlich aber dezidiert zu unterstützen: Leisten Sie Ihren Beitrag, um Internationalem Recht zur Geltung zu verhelfen und schreiendes Unrecht zu beenden.
Human Rights International (onlus)
Der Verwaltungsrat