Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Im engeren Sinne wird der Begriff „Menschenrechte“ auch als Gegenbegriff zu den „Bürgerrechten“ verstanden und steht daher für Grundrechte, die unabhängig von der Staatsangehörigkeit allen Menschen zueigen sind. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese auf politische, bürgerliche und soziale Gleichheit ausgerichteten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind. Die Idee der Menschenrechte steht in engem Zusammenhand mit der im Zeitalter des Humanismus und der Aufklärung entwickelten Idee des „Naturrechts“ (jeder Mensch ist von Natur aus mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet - unabhängig von Geschlecht, Alter, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und Staatsform in der er lebt - dazu gehören das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und das Recht auf persönliche Freiheit). Durch die Formulierung und Festsetzung von Grundrechten in Verfassungen und internationalen Abkommen sind die Menschenrechte nunmehr zu einklagbaren Rechten geworden. Menschenrechte sind heute das "einzige Wertesystem, das mit Recht den Anspruch auf universelle Geltung stellen kann".
In der Geschichte gab es immer wieder aggressive und starke Machtzentren, die ihre eigenen Regeln diktiert und ihre vermeintlichen „Werte“ mit Gewalt durchgesetzt haben. Dabei entstanden Wertesysteme, Philosophien und Ideologien mit verheerenden Folgen für die Menschheit. Traurige Höhepunkte dieser gravierenden Menschenrechtverletzungen waren der Erste und Zweite Weltkrieg, an deren Ende die Internationale Staatengemeinschaft die Notwendigkeit erkannt hat, sich auf ein universales, von allen anerkanntes Wertesystem zu einigen, das für alle Menschen ein Leben in Frieden und mit einem Mindestmaß an persönlicher Freiheit gewähren sollte. So wurde als direkte Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg und auf dessen Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte, welche zu Akten der Barbarei geführt haben, am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris genehmigt und verkündet („Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Allgemeine Erklärung der Menschenrechte). Seitdem gilt der 10. Dezember als internationaler Tag der Menschenrechte. Erklärtes Ziel dieser Erklärung ist es „die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen“.
Im Jahre 1966 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen daraufhin die völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtskonventionen „Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR)“ sowie „Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CCPR)“. Beide traten im Jahre 1976 in Kraft und sind verbindlich. Es folgten weitere internationale Abkommen, wie der Pakt gegen rassische Diskriminierung (CERD, 1965), der Pakt gegen die Diskriminierung der Frau (CEDAW, 1979), die Konvention gegen Folter (CAT, 1984), die Konvention über die Rechte der Kinder (CRC, 1989) und andere Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen. Zusammen sollen diese Erklärungen und Abkommen ein Mindestmaß an Rechten und Verfahrensregeln gewähren, die für alle Menschen dieser Erde gelten und zwar für Regierungen, Behörden, Polizei und Militär ebenso wie für einzelne Personen, Unternehmen und Organisationen.
Die wichtigsten in diesen Abkommen festgehaltenen individuellen Rechte sind
Zusammenfassend kann man sagen: Menschenrechte sind all jene persönlichen Rechte „die es Menschen ermöglichen, ihr Leben entsprechend den Grundsätzen von Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde zu gestalten“2.
1 Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, Einführung in das internationale Menschenrechtssystem, 2002
2 idem